Begleiteter und Beschützter Umgang
Was ist Begleiteter und Beschützter Umgang?
Begleiteter und Beschützter Umgang stehen in der Regel in Zusammenhang mit Auseinandersetzungen der Eltern infolge von Trennung oder Scheidung. Begleiteter Umgang kann in konfliktreichen Situationen eine Hilfe sein, das Recht des Kindes auf Umgang mit dem getrennt lebenden Elternteil oder anderen berechtigten Bezugspersonen umzusetzen (neues Kindschaftsrecht vom 01.07.1998).
Begleiteter Umgang dient der Anbahnung, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines Umgangskontaktes zwischen dem Kind und dem zum Umgang berechtigten Elternteil oder anderen berechtigten Erwachsenen und soll einen Kontakt sichern, der selbständig nicht zustande käme.
Beschützter Umgang kann vorhandene Bindungen des Kindes erhalten und Entfremdungen vorbeugen, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch den umgangsberechtigten Elternteil vermutet wird. Er dient dem Schutz des Kindes vor körperlicher und / oder seelischer Gefährdung.
Der Begleitete Umgang unterstützt Eltern in ihrer Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, um eine für das Kind förderliche Elternbeziehung wieder aufzunehmen und eine tragfähige Umgangsregelung zu erarbeiten und zu erproben. Gegenseitiges Misstrauen, Schuldzuweisungen und Ängste, die der Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen schaden, sollten abgebaut werden.
Das Kind wird darin gestärkt, sein Befinden gegenüber seinen Eltern deutlich zu machen.
Wir bieten Ihnen:
Unser Angebot wird entsprechend der spezifischen Gegebenheiten, dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes und den Ansprüchen und Möglichkeiten der Eltern gestaltet. Das Kind steht im Mittelpunkt dieses Prozesses. Neben der unmittelbaren Begleitung der Umgangskontakte bieten wir den Eltern Beratungsgespräche an. Diese dienen der Sensibilisierung für die Belange des Kindes und heben die Bedeutung von Eltern-Kind-Kontakten nach Trennung und Scheidung hervor. Nach Beendigung des Begleiteten Umgangs besteht die Möglichkeit zu weiterführenden Elterngesprächen bei Zusammenwirken im Familienkonflikt.
Kontakt: Ulrike Löhr: Tel. 0170 528 2124 oder Astrid Schüler: 0170 288 69 40
oder in den Telefonzeiten des ZiF: Tel.: 030 - 861 01 95
E-Mail:
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